Institutionelle Bedingungen der Bewahrung koreanischen Kulturgutes
2007-02-19
In
„Tradition – lebendig!“ möchten wir Ihnen das nichtmaterielle
kulturelle Erbe Koreas vorstellen, also Kulturgüter aus
Kulturbereichen, die unter anderem Schauspiel, Musik, Tanz,
traditionelle Spiele und Riten, das Kunsthandwerk und die Kochkunst
umfassen. Doch bevor die einzelnen Kulturgüter vorgestellt werden,
sollen zunächst die Grundlagen der Maßnahmen zur Erhaltung der
traditionellen Kultur Koreas insgesamt sowie in der nächsten Ausgabe
der Begriff „immaterielles Kulturerbe“ genauer vorgestellt werden. In
der aktuellen Ausgabe geht es um die institutionellen Bedingungen der
Bewahrung des koreanischen Kulturgutes.
1962 wurde das maßgebliche Gesetz zum Schutze des koreanischen
Kulturerbes erlassen. Die Klassifizierung des Kulturerbes ist auf zwei
Ebenen realisiert, wobei die erste Ebene das staatlich benannte
Kulturerbe ist, die zweite das von den Städten und Provinzen benannte
Kulturerbe.
Kulturgüter der ersten Ebene sind von zentraler Bedeutung für das
Kulturerbe Koreas und werden vom Amt für Kulturerbe als staatlicher
Behörde auf der Grundlage des 1962 erlassenen Gesetzes zum Schutze des
koreanischen Kulturerbes als solche benannt. Auf dieser Ebene wird
unterschieden zwischen den Kategorien „Nationalschätze“ als zentrales
Kulturgut, darauf folgen „Schätze“, historische Stätten, landschaftlich
reizvolle Gebiete, Naturdenkmäler und schließlich „wichtige
immaterielle Kulturgüter“ und „wichtige volkstümliche Güter“. In dieser
Ecke wollen wir uns auf die immateriellen Kulturgüter der nationalen
Ebene konzentrieren, die unter anderem Schauspiel, Tanz, traditionelle
Riten und Spiele, das Kunsthandwerk und die Kochkunst umfassen.
Kulturgüter der zweiten Ebene sind nicht von nationaler, sondern von
regionaler Bedeutung. Sie werden auf Stadt- bzw. Provinzebene jeweils
vom Bürgermeister oder dem Gouverneur als solche anerkannt. Diese tun
dies nicht auf der Grundlage des nationalen Kulturerbeschutzgesetzes,
sondern aufgrund von Verordnungen auf Stadt- oder Provinzebene. Die
Einteilung erfolgt hier nur in vier Kategorien, nämlich „materielle
Kulturgüter“, „immaterielle Kulturgüter“, „Denkmäler“ und
„volkstümliche Güter“.
Die für den Schutz des koreanischen Kulturerbes verantwortliche Behörde
ist das Amt für Kulturerbe. Die Ziele dieser Behörde sind die
folgenden:
Erstens: die Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes im
Originalzustand. Dieses erste Ziel wird erreicht durch vielfältige
Aktivitäten und Programme des Amtes für Kulturerbe zum
wissenschaftlichen und praktischem Management der Kulturgüter. Diese
beinhalten die Entwicklung neuer Methoden zur Ausgrabung und zur
Erforschung von Kulturgütern, die aus der Erde geborgen werden müssen.
Weitere Aktivitäten und Programme sind Forschungsarbeiten zu
historischen Kunstwerken, die wissenschaftliche Konservierung der
Funde, der optimale Einsatz von Hochtechnologie in der Forschung sowie
bei der Ausbildung von Restauratoren.
Das zweite Ziel des Amtes für Kulturerbe ist die Schaffung
touristischer Ressourcen durch Werbung für den Wert kultureller Güter.
Dieses Ziel verfolgt sie sowohl in Korea als auch im Ausland mithilfe
der koreanischen Nationaluniversität für Kulturgüter und weiterer
Forschungseinrichtungen und deren Arbeit sowie durch die Herstellung
und Vermarktung von Werbe-CD-ROMs und die Durchführung von Programmen,
die den Menschen den Zugang zur traditionellen koreanischen Kultur über
die Kulturgüter erleichtern soll.
Das dritte Ziel des Amtes für Kulturerbe ist die Mehrung des Vergnügens
der Menschen am Kulturerbe sowie die Bekanntmachung der traditionellen
koreanischen Kultur in der Welt. Hierdurch soll die traditionelle
koreanische Kultur ihren Weg in die ganze Welt finden, damit Menschen
in aller Welt die traditionelle koreanische Kultur schätzen lernen. Im
Rahmen dieser Bemühungen zur weltweiten Bekanntmachung der
traditionellen koreanischen Kultur, bei denen das Amt für Kulturerbe
mit der Korea Foundation zusammenarbeitet, wurden koreanische
Kulturgüter ins Weltkulturerbe der UNESCO aufgenommen. Hierzu zählen
unter anderem der Bulguksa-Tempel, die Seokguram-Grotte (1995), der
Verwahrungsort der hölzernen Druckstöcke buddhistischer Schriften
„Tripitaka Koreana“ (1995), der königliche Jongmyo-Ahnenschrein (1995),
der Changdeokgung-Palast (1997) und die Hwaseong-Festung (1997).
Aufgrund zahlreicher historischer Verflechtungen und Interessen gibt es
Kooperationsprogramme des Amtes für Kulturerbe mit entsprechenden
Stellen verschiedener Länder. Partnerländer bei diesen Programmen sind:
Japan, China, Mexiko, die Mongolei, Vietnam, Frankreich, Russland und
Laos.